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Für die Vermietung unseres Gästeappartements Am Hangesch 5, 32312 Lübbecke gelten
die folgenden allgemeinen Mietbedingungen:

 

  1. Eine Reservierung und der Mietvertrag kommen zustande, wenn wir Ihnen eine Buchungsbestätigung / Rechnung zugesandt haben, diese nicht innerhalb von 10 Tagen vom Gast widerrufen wird und die Anzahlung/Zahlung auf unserem Konto eingegangen ist.

  2. Der Gast / die Gäste verpflichtet / verpflichten sich mit der Annahme des Mietvertrages zur Anerkennung der gültigen Preisliste und der allgemeinen Mietbedingungen.
     
  3. 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung auf den Mietpreis zu leisten. Der Restbetrag ist bis 10 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Als Geldeingang gilt das Eingangsdatum auf unserem Konto. Sollten Sie die Frist nicht einhalten, sind wir berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und entsprechende Rücktrittsgebühren zu verlangen.
    Bei kurzfristigen Buchungen ist der Mietpreis sofort und ohne Abzug fällig.
    Bei einer Mietdauer ab 2 Monaten ist der Restbetrag jeweils 10 Tage vor Monatsbeginn des gebuchten Zeitraums zu zahlen.
    Die Übergabe des Schlüssels erfolgt nach vollständiger Zahlung des Mietpreises, bzw. der ersten Monatsrate.
  4. Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes.

  5. Das Appartement darf max. mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Personen zählen.
    Unsere Wohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Haustiere sind nicht gestattet.
    Am Abreisetag muss die Wohnung bis 09:00 Uhr besenrein geräumt sein. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des benutzten Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
    Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter.

  6. Die Nebenkosten wie Strom und Heizung sind im Mietpreis enthalten.
    Handtücher und Bettwäsche werden, wenn gewünscht, gegen eine Gebühr vom Vermieter zur Verfügung gestellt.

  7. Zum Appartement gehört ein Einstellplatz für einen PKW. Weitere Fahrzeuge müssen anderweitig geparkt werden.

  8. Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Ein Rücktritt oder die Umstellung des Vertrages auf einen anderen Mieter bedarf in jedem Falle der Schriftform. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Vertragsumstellung ist der Eingang der Mitteilung bei dem Vermieter. Die Rücktrittsgebühren betragen:

          60 bis 40 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
          40 bis 20 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises 
          20 -  0 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises

  9. Der Mieter hat das Appartement und das Inventar pfleglich zu behandeln.
    Er trägt auch die Verantwortung, dass die Mitreisenden und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich alle entstandenen Schäden, unabhängig von der Schuldfrage, unverzüglich der Familie Wöbbeking zu melden. Er hat dafür Sorge zu tragen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Bei der Übernahme des Appartements ist vom Mieter unverzüglich die Vollständigkeit des Inventars sowie Schäden im Appartement zu überprüfen. Bei Mängeln ist dies spätestens an dem der Ankunft anzuzeigen.

  10. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störung in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Ereignisse bzw. Folgen höherer Gewalt. Der Vermieter haftet auch nicht für Straßen- und Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat.

  11. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderung der Mietbedingung bedürfen der Schriftform.

 

 

Lübbecke, den 01.01.2022